Landeselternrat lehnt Schönrechnerei der Unterrichtsversorgung ab

Der Landeselternrat hatte in seiner Sitzung am 28.11.2003 den Erlass-Entwurf des Kultusministers „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung“ einstimmig abgelehnt. Da innerhalb der 2. Beratungs-frist kaum positive Veränderungen durch das Kultusministerium angeboten worden waren, hat der LER in seiner Sitzung am 23.1.2004 erneut den Erlass-Entwurf einstimmig abgelehnt und damit von seinem Recht des suspensiven Vetos gemäß § 169 Abs. 4 Niedersächsisches Schulgesetz Gebrauch gemacht. Danach ist der Kultusminister verpflichtet, vor Erlass der beabsichtigten Regelung das Lan-deskabinett über die Ablehnung des LER und die Gründe dafür zu unterrichten.

Nach Einstellung von 2.500 Lehrkräften zum Schuljahr 2003/2004 hatten Eltern, Lehrer und Schü-ler/innen gehofft, dass nun endlich der Anfang gemacht werde, die seit Jahren mangelhafte Unter-richtsversorgung zu verbessern. Wenige Monate später aber muss festgestellt werden, dass dieses ein Trugschluss war. Die CDU-/FDP-Regierung steht nach Auffassung der niedersächsischen Eltern-vertreter/innen in der schlechten Tradition vorheriger Landesregierungen, durch Schönrechnerei eine zufriedenstellende Unterrichtsversorgung vorzutäuschen. 

Bei der durch Änderung der Berechnungsfaktoren geplanten Verringerung der Lehrer-Stunden-Zuweisungen an alle allgemein bildenden Schulen von bis zu 15 % werden alle Bemühungen zur Qualitätsverbesserung des Unterrichtes zum Scheitern verurteilt sein. Der Erlass will die verschlech-terte Unterrichtsversorgung festschreiben, die rückläufigen Schülerzahlen werden nicht für eine Quali-tätsverbesserung genutzt werden, jede frei werdende Lehrerstelle wird sofort gestrichen werden.

Ein den Schulen zur Verfügung gestellter „Stundenpool“ wird bei weitem nicht ausreichen, notwendige Förder- und Fordermaßnahmen für Schüler/innen anzubieten. Möglicherweise werden die im Stun-denpool enthaltenen Lehrerstunden „herhalten“ müssen für Vertretungsunterricht bei sonst drohen-dem Unterrichtsausfall. 

Der Landeselternrat zeigt angesichts der katastrophalen Haushaltslage des Landes durchaus Ver-ständnis für haushaltskonsolidierende Maßnahmen - allerdings nicht für solche, die zulasten der Schü-lerinnen und Schüler gehen und die Erfüllung des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrages in nicht verantwortbarer Weise behindern werden.